Bauverwaltung

                        
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Das Bauamt der Stadt Gersthofen möchte Sie darauf hinweisen, dass zum 01.01.2025 neue Regelungen in der Bayerischen Bauordnung getroffen wurden.

U. a.  ist nun entsprechend Art. 57 Abs. 1 Nr. 18 BayBO der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des Gebäudes im Übrigen nicht verändert werden, verfahrensfrei.

Es muss somit bei solchen Vorhaben weder ein Bauantrag noch ein sog. „Freisteller“ eingereicht werden.

Diese Vorhaben sind jedoch entsprechend Art. 57 Abs. 7 BayBO zwei Wochen vor Baubeginn, bei Nutzungsänderungen zwei Wochen vor Aufnahme der Nutzung in Textform gegenüber der Gemeinde anzuzeigen.

Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht kann entsprechend Art. 79 Abs. Satz 1 Nr. 14 BayBO mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch bei einem verfahrensfreien Vorhaben nach Art. 57 BayBO sind entsprechend Art. 55 Abs. 2 BayBO die Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften gestellt werden, zu beachten. Hierzu zählen z.B. Bebauungspläne, die unabhängig davon einzuhalten sind.

Es wird empfohlen, trotz der Verfahrensfreiheit Kontakt mit der Bauverwaltung aufzunehmen um Zweifel aus dem Weg zu räumen.

Im Falle eines Dachgeschossausbaus zu Wohnzwecken, bei Errichtung einer separaten Wohnung, müssen die entsprechenden Stellplätze noch bis 30.09.2025 nach der aktuellen Stellplatzsatzung nachgewiesen werden.

Nach dem kommunalen Abgabenrecht werden mit Dachgeschossausbauten beitragspflichtige Tatbestände bezüglich Wasser und Abwasser entsprechend den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung der jeweiligen Gemeinde geschaffen.

Unabhängig von der neuen baurechtlichen Anzeigepflicht besteht hier bereits die Verpflichtung zur Anzeige aus den jeweiligen Satzungen.

Das Bauamt der Stadt Gersthofen bittet Sie darum um Vorlage der entsprechenden Anzeigen.

Für Rückfragen steht die Bauverwaltung der Stadt Gersthofen telefonisch unter 0821/2491 98110 oder per E-Mail bauverwaltung@gersthofen.de gerne zur Verfügung.


Kontakt & Öffnungszeiten

Bauverwaltung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98110
E-Mail: bauverwaltung@gersthofen.de

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