Werbeanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Bayer. Bauordnung (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und bedürfen unter Umständen einer Baugenehmigung.
Die Frage der Zulässigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen von Bebauungsplänen bzw. der Werbeanlagensatzung.
Kontakt & Öffnungszeiten
Bauverwaltung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Telefon: 0821/2491-98110
E-Mail: bauverwaltung@gersthofen.de
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Stichworte zu dieser Leistung:
Bauantrag, Werbeanlagen, Werbung
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