Werbeanlagen

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Werbeanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Bayer. Bauordnung (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und bedürfen unter Umständen einer Baugenehmigung.

Die Frage der Zulässigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen von Bebauungsplänen bzw. der Werbeanlagensatzung.

Kontakt & Öffnungszeiten

Bauverwaltung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98110
E-Mail: bauverwaltung@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Bauantrag, Werbeanlagen, Werbung
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