Die Stadt Gersthofen bietet einen Service für Bauherren an. Wer ein baugenehmigungspflichtiges Bauvorhaben plant, benötigt in der Regel einen sogenannten „Katasterauszug zur Bauvorlage“. Bislang musste sich der Bauwerber in jedem Fall selbst an das Vermessungsamt Augsburg wenden, um diesen Katasterauszug zu bekommen.
Dank einer Vereinbarung, die die Stadt Gersthofen mit dem Vermessungsamt Augsburg abgeschlossen hat, ist es nun allerdings möglich, den Auszug auch bei der Gemeinde zu erhalten. Die Bauverwaltung kann den Lageplan und die Eigentümerangaben abrufen und dem Bauherrn auf Antrag zuleiten.
Stichworte zu dieser Leistung:
amtlicher Lageplan, Katasterauszug, Lageplan
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