Isolierte Befreiung

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In Artikel 57 Absatz 1 der Bayerischen Bauordnung sind verschiedene Bebauungsarten aufgezählt, die grundsätzlich verfahrensfrei errichtet werden können. Diese Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht davon, dass andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie zum Beispiel ein Bebauungsplan oder andere Satzungen der Stadt Gersthofen, eingehalten werden müssen.

Wenn ein Vorhaben also verfahrensfrei ist, kann trotzdem ein Bebauungsplan oder eine örtliche Bauvorschrift entgegenstehende Festsetzungen treffen.

Für solche isolierten Ausnahmen, beziehungsweise Befreiungen vom Bebauungsplan, oder einer Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften kann ein Antrag gestellt werden.

Kontakt & Öffnungszeiten

Bauverwaltung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98110
E-Mail: bauverwaltung@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Bauantrag, Isolierte Befreiung
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