Ablösung von Stellplätzen und Garagen

Startseite / Service / Service von A-Z / Ablösung von Stellplätzen und Garagen

In den Bauantragsunterlagen ist ein Stellplatznachweis zu führen. In wenigen Ausnahmefällen hat der Bauherr die Möglichkeit mit formlosen Schreiben eine Ablösung von der Stellplatzpflicht gem. der Garagen- und Stellplatzsatzung zu beantragen.


Kontakt & Öffnungszeiten

Bauverwaltung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98110
E-Mail: bauverwaltung@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Ablösung von Stellplätzen, Stellplätze
This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.