In den Bauantragsunterlagen ist ein Stellplatznachweis zu führen. In wenigen Ausnahmefällen hat der Bauherr die Möglichkeit mit formlosen Schreiben eine Ablösung von der Stellplatzpflicht gem. der Garagen- und Stellplatzsatzung zu beantragen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Bauverwaltung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Telefon: 0821/2491-98110
E-Mail: bauverwaltung@gersthofen.de
Stichworte zu dieser Leistung:
Ablösung von Stellplätzen, Stellplätze
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