Bewerbungsaufruf zur Bauplatzvergabe im Baugebiet Mühlängerle
Informationen
Die aktuellen Grundstücke sehen Sie hier: Plan öffnen
Der Stadtrat von Gersthofen hat in seiner Sitzung am 02.07.2025 beschlossen, eine erste Tranche von sieben Bauplätzen im Neubaugebiet ‚Mühlängerle‘ zu veräußern. Bewerbungsberechtigt sind dabei folgende Personen: natürliche Einzelpersonen oder Personenmehrheiten, Personengesellschaften und juristische Personen. Die Bauplätze werden nach dem Windhundverfahren ausgeschrieben. Das heißt, dass diejenigen den Zuschlag erhalten, die als Erstes vollständige und wahrheitsgemäße Bewerbungen einreichen. Der Verkauf steht unter dem Vorbehalt a) der Zustimmung des Stadtrats und b) dass keine wichtigen Hinderungsgründe (wie etwa verdichtete Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit des Bewerbers im Geschäftsverkehr oder zurückgezogene Finanzierungsbestätigungen) vorliegen.
Folgende Grundstücke werden zum Verkauf angeboten:
– 239/81: 473 qm zu 388.550 Euro; Besonderheiten: Auf diesem Grundstück befindet sich noch ein nicht überbaubares altes Stromleitungsrecht; diese Einschränkung nimmt jedoch nur wenige periphere Quadratmeter im Grundstück ein. Das Recht wird jedoch nach Inbetriebnahme bereits in Bau befindlichen neuen Leitung gelöscht. Damit ist das Grundstück lastenfrei.
– 239/82: 471 qm zu 387.600 Euro;
– 239/83: 439 qm zu 361.000 Euro
– 239/84: 464 qm zu 381.900 Euro
– 239/85: 473 qm zu 388.550 Euro
– 239/86: 481 qm zu 396.150 Euro
– 239/87: 466 qm zu 383.800 Euro; Besonderheiten: Hier ragt ein alter Geräteschuppen wenige Zentimeter und nutzungspraktisch gesehen kaum relevant in den südwestlichen Bereich des Grundstücks hinein.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, denen eine Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts beiliegt. Ohne Finanzierungsbestätigung ist die Bewerbung unvollständig. In dieser Finanzierungsbestätigung muss explizit benannt werden, ob der Bewerber in der Lage ist, das Grundstück zu erwerben und dort ein Vorhaben umzusetzen. Es gelten nur solche Bestätigungen, die von Bankmitarbeitern mit einschlägiger Zuständigkeit und ausreichender Prokura unterschrieben sind. Die Finanzierungsbestätigung muss mindestens in der Höhe des Betrags aus Grundstückskaufpreis zuzüglich 400.000 Euro zur Umsetzung des Bauvorhabens ausgesprochen werden. Der Betrag muss in seiner vollen Höhe benannt werden. (Nur) juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften müssen zudem einen Registerauszug einreichen. Ohne Registerauszug ist die Bewerbung vorgenannter Personen unvollständig. Da die Bereitstellung dieser Unterlagen ggf. mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, raten wir dazu, schon frühzeitig vor dem Bewerbungsbeginn entsprechende Unterlagen einzuholen.
Mit dem Kauf eines Grundstücks geht eine Bauverpflichtung einher. Diese umfasst, dass spätestens 3 Jahre nach Beurkundung ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht werden muss und spätestens 6 Jahre nach Beurkundungstermin die Fertigstellung zur Bezugsfertigkeit des Gebäudes erfolgt sein muss. Diese Bauverpflichtung wird grundbuchlich durch ein Wiederkaufsrecht (zum ursprünglichen Ankaufspreis) gesichert. Ebenso wird das Wiederkaufsrecht ausgelöst, wenn der Käufer das unbebaute Grundstück weiterveräußert. Zudem wird im Grundbuch das standardmäßige dingliche Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Gersthofen gesichert.
Die Grundstücke werden zum vollen Wert (auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens unter Berücksichtigung der Grundbucheintragungen) veräußert. Die einzelnen Grundstückspreise entnehmen Sie bitte der Aufstellung im nachfolgenden Fragebogen.
Bewerbungsbeginn ist ab sofort. Das Online-Portal für Einreichungen ist freigeschaltet. Die Bewerbungen müssen unterschrieben sein. Jede Online-Bewerbung erhält einen digitalen Zeitstempel.
Es ist auch eine Bewerbung mit Papierformular möglich. Diese werden zu den Öffnungszeiten entgegengenommen. Jede so eingereichte Bewerbung erhält einen Vermerk mit Datum und Uhrzeit des Eingangs in der Reihenfolge der Entgegennahme. Unleserlichkeit von Angaben kann zum Verfahrensausschluss führen.
Es ist möglich, sich auch auf mehrere Grundstücke zu bewerben. Dies kann auf zwei Arten erfolgen. Entweder, die Bewerber wählen mehrere Grundstücke aus, weil sie Ihre Chancen erhöhen möchten, möchten aber nur ein Grundstück erwerben und verzichten im Falle eines Zuschlags für ein Grundstück auf alle weiteren von Ihnen ausgewählten Grundstücke. Oder Sie wollen alle ausgewählten Grundstücke kaufen. In diesem Fall muss eine ausreichende Finanzierungsbestätigung kumulativ für alle ausgewählten Grundstücke vorliegen.
Steht für ein Grundstück fest, wer den Zuschlag erhält und wer eventueller Nachrücker ist, wird die Bewerberliste für das jeweilige Grundstück geschlossen.
Für die Bebauung gelten die Regelungen des Bebauungsplanes Nr. 50 „Mühlängerle“. Befreiungen und sonstige Abweichungen vom Bebauungsplan können nicht in Aussicht gestellt werden. Im Plangebiet gibt es Bereiche, in denen ungefährlicher Bodenabfall vermutet wird. Kommt es zu Bodenaushub (z.B. für einen Keller), so ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Die Bodengutachten können – neben anderen Gutachten – während der Öffnungszeiten im Bürgerservicezentrum des Rathauses eingesehen werden.