BAULEITPLANUNG DER STADT GERSTHOFEN: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49a „nördlich des Bahnhofs, westlich des Hery Parks – Ökoflächen“
- Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 01.07.2026 den Entwurf des Bebauungsplans 1. Änderung Nr. 49a „nördlich des Bahnhofs, westlich des Hery Parks – Ökoflächen“ in der Fassung vom 01.07.2026 bestehend aus Planzeichnung, Textteil und Begründung samt Umweltbericht gebilligt.
Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.
Nachdem die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung dieses Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargelegt werden können, will die Stadt Gersthofen als Planungsträger, die Öffentlichkeit von diesem Planungsvorhaben frühzeitig unterrichten.
Der Öffentlichkeit wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB).
Der Vorentwurf, bestehend aus Textteil Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht sowie DIN Norm 18915 (welche nicht im Internet zur Verfügung steht), gefertigt vom Büro ARNOLD Consult aus Kissing in der Fassung vom 01.07.2026, sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können auf der Homepage der Stadt Gersthofen
und unter https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/de7193ee-1b09-4be3-a8a3-3879a30b8add
eingesehen werden.
Diese frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird durch öffentliche Auslegung des Planungskonzeptes, mit Begründung – bestehend aus den textlichen und zeichnerischen Grundlagen – durchgeführt.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom
Montag, 20.Juli 2026 bis einschließlich Montag, 24. August 2026
Foyer Erdgeschoss des Rathauses Gersthofen, der Eingang erfolgt über das Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
während der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Dienstag: 07:00 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
bzw. nach Vereinbarung, statt.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können beim Beschluss über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Gersthofen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Auch das Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das ebenfalls öffentlich ausliegt.