Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

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Durch eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden an einem Projekt können neue Perspektiven aufgezeigt, Ideen und Erfahrungen gesammelt und letztendlich ein breiter Konsens gefunden werden. Um dies zu erreichen gibt es vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel informelle Werkstätten und Informationsveranstaltungen. Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Kalender oder auf der Projektseite. Im Bereich der Bauleitplanung gibt es in der Regel eine zweistufige Veröffentlichung.


Alle aktuellen Veröffentlichungen zu unseren Bauleitplänen können Sie im Folgenden einsehen:

BAULEITPLANUNG DER STADT GERSTHOFEN

Bebauungsplan Nr. 60 „Neue Multifunktionsfläche nördliche Donauwörther Straße“

(5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gersthofen)

Multifunktionsfläche Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 21.10.2020 beschlossen,

den seit 03.05.2019 wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Gersthofen von „Wohnbauflächen“ bzw. „Grünflächen“ in – „Flächen für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Multifunktionsfläche“- zu ändern (3. Flächennutzungsplanänderung).

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 12.07.2023 beschlossen, die Nummerierung der Flächennutzungsplanänderung aufgrund der anderweitigen Vergabe der 3. Änderung auf

„5. Änderung“ weiterzuführen und im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB entsprechend des geplanten Bebauungsplanes Nr. 60, gem. § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO), in „Sondergebiet“ mit Zweckbestimmung „Multifunktionsfläche“ zu ändern.

Auf den anliegenden Lageplan mit den Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 60 „Neue Multifunktionsfläche nördliche Donauwörther Straße“ wird Bezug genommen.

Es ist Ziel der Stadt Gersthofen, mit diesem Verfahren zur Änderung der Bauleitplanung bzw. Aufstellung eines Bebauungsplanes auf dem Gebiet östlich der B2, westlich der Donauwörther Straße und nördlich der Thyssenstraße auf den Grundstücken FlurNrn. 1286, 1287, 1288 1289 sowie Teilflächen der Grundstücke FlurNr.1337/6 (Donauwörther Straße) und 1337/7, Gemarkung Gersthofen eine „Sonderbaufläche“ mit der Zweckbestimmung „Multifunktionsfläche“ zur Darstellung zu bringen.

Nach Erörterung des Planungskonzepts mit der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird (§ 4 Abs. 1 BauGB), hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.10.2023 den überarbeiteten Planungsentwurf gebilligt.

Da bei der Auslegung nicht die Endfassung des Gutachtens von BEKON (LA20-183-G02-T02-01 vom 18.09.2023) anhängig war, werden die Unterlagen erneut ausgelegt.

Der Planungsentwurf (Fassung vom 25.10.2023) wird nunmehr erneut mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, schalltechnischer Untersuchung BEKON (LA20-183-G02-T02.01 vom 18.09.2023, Geotechnischem Bericht, GTA Geotechnik Augsburg vom 24.11.2020, artenschutzrechtlicher Prüfung, Dr. Andreas Schuler vom 29.09.2023 sowie den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom Montag, 18. Dezember 2023 bis einschließlich Donnerstag, 18. Januar 2024 im Foyer Erdgeschoss des Rathauses Gersthofen, der Eingang erfolgt über das Bürgerservicezentrum

Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr
Montag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr
Donnerstag: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

bzw. nach Vereinbarung

ausgelegt.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist nach Möglichkeit in elektronischer Form übermittelt, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 60 „Neue Multifunktionsfläche nördliche Donauwörther Straße“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 60 „Neue Multifunktionsfläche nördliche Donauwörther Straße“ nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

  • Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen, Baubedingte Auswirkungen, Betriebsbedingte Auswirkungen, Kumulative Effekte der Umweltauswirkungen, naturschutzfachlicher Ausgleich, artenschutzrechtliche Beurteilung
  • Geotechnischer Bericht, GTA Geotechnik Augsburg vom 24.11.2020 zu Feld- und Laboruntersuchungen, Ergebnisse der Untersuchung und Baugrundbeurteilung, Bodenkennwerte, Erdbebenwirkung, Folgerungen für die Baumaßnahme sowie Hinweisen
  • Schalltechnische Belange, BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH – LA20-183-G02_T02-01 vom 18.09.2023
  • Artenschutzrechtliche Prüfung, Andreas Schuler vom 29.09.2023 zur Habitatanalyse und Relevanzprüfung
  • bereits vorliegende umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu den Themen
    Immissionsschutz, Bepflanzung, Staub-, Lärm-,Abgasimmissionen, Wasserrecht, Abwasserbeseitigung, Grundwasserschutz, Naturschutz, Bodenschutz, verkehrliche Erschließung, Flächeninanspruchnahme, Altlasten, Brandschutz
  • Stellungnahme Staatliches Bauamt Augsburg vom 01.12.2020 zum Thema der notwendig werdenden Erschließungsanlage, Bepflanzung zur Bundes-/Staatsstraße gelegenen Seiten sowie Staub-Lärm- u. Abgasimmissionen
  • Stellungnahme Landratsamt Augsburg vom 22.12.2020 zum Thema Immissionsschutz
    lärmtechnische Untersuchung und Begleitung durch Gutachter (immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel auf die Multifunktionsfläche)
  • Stellungnahme Landratsamt Augsburg vom 22.12.2020 zu den Themen
    – wasserrechtliche Sicht (keine Einwendungen) sowie
    – Naturschutz
    – abwehrender Brandschutz
    (Sicherstellung des Löschwasserbedarfs über die zentrale Wasserversorgung)
  • Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Donauwörth vom 16.12.2020 zu den Themen
    – Wasserversorgung / Löschwasserversorgung und Grundwasserschutz
    – Altlasten und vorsorgender Brandschutz
    – Abwasserbeseitigung – Niederschlagswasser
  • Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 22.12.2020 zu den Themen
    – Versiegelung von Flächen
    – Immissionen (Lärm, Gerüche und Staub)
    – Grenzabstände Eingrünung
  • Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg vom 17.12.2020 zu den Themen
    – Verlust von Nutzflächen
    – Zuwegung/Erschließung sowie
    – Schutz des Mutterbodens
  • Stellungnahme Stadtwerke Gersthofen – Wasserwerk – vom 16.11.2022 zu den Themen
    – Überbauung, Verfügbarkeit der Flächen sowie beidseitigem Vorhalten von Bauraum
  • Stellungnahme Stadtwerke Augsburg vom 23.12.2020 zum Thema Straßenbahnführung Richtung Norden
  • Stellungnahme Stadt Gersthofen – Bauverwaltung – vom 04.12.2020 zu den Themen
    – Verbindungen des Wegenetzes bezüglich Bewirtschaftung und Anfahrbarkeit
    – Erschließung
  • Stellungnahme Stadt Gersthofen – Liegenschaften – vom 18.12.2020 zu den Themen
    – Widmung
    – Erschließung (innere Erschließung)
    – Ausgleichsflächen

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Ebenso das Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Anlage:

  • Auszug aus dem Lageplan mit den Grenzen des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan Nr. 60 „Neue Multifunktionsfläche nördliche Donauwörther Straße“

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