Amtliche Bekanntmachung

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Bauleitplanung der Stadt Gersthofen Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 74 „Bahnhofstraße – City-Center“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungsausausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 05.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 74 „Bahnhofstraße – City-Center“ für den Bereich südlich der Bahnhofstraße, östlich der Brahmsstraße, als Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) aufzustellen.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 27.10.2025 dem Vorhaben- und Erschließungsplan – Variante 1 – in der Fassung vom 23.07.2025 zugestimmt und den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 74 „Bahnhofstraße – City-Center“ in der Fassung vom 23. Juli 2025 mit der Maßgabe, dass die am 27.10.2025 beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingearbeitet werden, gebilligt.

Planungsziel ist, den stark versiegelten Vorplatz nördlich des City-Centers, im Sinne der bereits beschlossenen Sanierungssatzung Ortskern, aufzuwerten und umzugestalten und damit die Innenstadt Gersthofens zu stärken.

Das Projekt zielt mit der Nachverdichtung der Bebauung des bestehenden City Centers darauf ab, den Rathausplatz und den Übergang in die Bahnhofstraße städtebaulich zu fassen, die städtebauliche Qualität des Ortes durch eine angemessene, ansprechende Architektur aufzuwerten, den Stadtkern zu beleben, das City Center zu ertüchtigen und damit dem gesamten Ort einen Mehrwert zu geben.

Dies wird mit der Planung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans in einem beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB umgesetzt.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Nachdem die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung dieses Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargelegt werden können, will die Stadt Gersthofen als Planungsträger, die Öffentlichkeit von diesem Planungsvorhaben frühzeitig unterrichten.

Der Öffentlichkeit wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB).

Diese frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird durch öffentliche Auslegung des Planungskonzeptes, mit Planzeichnung, Textteil und Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Baugrundgutachten, Schallgutachten und Mobilitätskonzept – bestehend aus den textlichen und zeichnerischen Grundlagen – durchgeführt.

Der Bebauungsplan Nr. 74 „Bahnhofstraße – City Center“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Der Flächennutzungsplan wird entsprechend berichtigt.

Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom

Dienstag, 11. November 2025 bis einschließlich Dienstag, 16. Dezember 2025

Foyer Erdgeschoss des Rathauses Gersthofen, der Eingang erfolgt über das Bürgerservicezentrum

Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Montag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr

Donnerstag: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

bzw. nach Vereinbarung

statt.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können beim Beschluss über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Gersthofen den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Auch das Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter:


veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Anlage:

Gersthofen, 29.10.2025 STADT GERSTHOFEN


Reinhold Dempf Zweiter Bürgermeister  
   
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