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Ausschreibung und Auswahl einer Kita-Trägerschaft in Gersthofen

Die Stadt Gersthofen plant die Errichtung eines Waldkindergartens im Ortsteil Batzenhofen mit vorerst einer Gruppe für die Betreuung von bis zu 25 Kindern im Alter von 3 Jahren (Ü3) bis zur Einschulung.

Die Stadt Gersthofen beabsichtigt diese Trägerschaft an einen freigemeinnützigen bzw. sonstigen Träger zum Betrieb der Einrichtung zu übertragen.

Die Einrichtung soll zum 01.09.2024 in Betrieb gehen.

Beschreibung der Einrichtung ab dem 01.09.2024:

Waldkindergarten Gersthofen
Standort Flur Nr. 408/1
Gemarkung Batzenhofen (86368 Gersthofen)
Kindergarten: 1 Gruppe = 25 Plätze (3 Jahre bis Schuleintritt)
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag; 6 Stunden täglich im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Folgende Bedingungen für eine Übernahme der Trägerschaft sind verbindlich einzuhalten (Mindestkriterien):

  • Für den Betrieb der Einrichtung wird zwischen der Stadt Gersthofen und dem Träger ein Betreibervertrag abgeschlossen. Der Betreibervertrag ist bindend. Das Muster ist in Anlage 3 der Bewerbungsunterlagen zu finden. Eine Abweichung hiervon ist nicht möglich.
  • Die Überlassung der Räumlichkeiten erfolgt unentgeltlich.
  • Der Träger darf keine Reduzierung des bisherigen Platzangebotes der Kita vornehmen.
  • Notwendiges Personal muss vom Träger selbst eingestellt werden.
  • Die Platzvergabe erfolgt in Absprache mit der Stadt Gersthofen.
  • Die Öffnungszeiten sind bedarfsorientiert festzulegen. Die Kita muss mindestens von Montag bis Freitag an 6 Stunden täglich im Zeitraum von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet sein.
  • Der Träger rechnet alle Gebühren und Kosten der Kinder selbstständig mit den Eltern ab. Die Elternbeiträge müssen sich an die der städtischen Einrichtungen nach der Gebührensatzung für den Besuch von Kindertageseinrichtungen der Stadt Gersthofen anpassen und liegen um nicht mehr als 2 % unter denen vergleichbarer städtischer Einrichtungen. Bei signifikanten Senkungen der städtischen Elternbeiträge kann nachverhandelt werden.
  • Die nachhaltige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss dargestellt werden, z.B. durch einen Jahresabschluss.
  • Das Inventar, die Außenspielgeräte und die Ausstattung müssen vom künftigen Träger angeschafft werden.
  • Die Fördervoraussetzungen des BayKiBiG und der AVBayKiBiG müssen erfüllt sein.
  • Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan muss eingehalten werden.

Folgende Kriterien werden für die Bewertung/Wichtung zu Grunde gelegt:

• Anzahl der Kindertageseinrichtungen im Freistaat Bayern20%
• Pädagogische Konzeption40%
• Vernetzung in die regionalen und lokalen Strukturen15%
• Betriebsjahre des Trägers15%
• Organisationsstruktur und qualitätssichernde Maßnahmen10%

Ausschlusskriterien:

  • Die Frist des Eingangs und der Umfang der Bewerbungsunterlagen wurden nicht eingehalten.
  • Es wurde nicht ausreichend dargelegt, dass die Voraussetzungen zur Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb der Kindertagesstätte gemäß § 45 SGB VIII erbracht und die genannten Bedingungen erfüllt werden können.

Die Bewerbungsunterlagen befinden sich in der Anlage 1 bis 5. Sie sind abrufbar auf der Homepage der Stadt Gersthofen www.gersthofen.de/stadt/bekanntmachungen/. Zur Bewerbung sind ausschließlich die entsprechenden Formulare zu verwenden. Alle Formulare sind elektronisch auszufüllen und anschließend auszudrucken. Das Bewerbungsformular darf insgesamt nicht mehr als zehn DIN A 4 Seiten umfassen. Die Nichteinhaltung der Begrenzung des Bewerbungsumfangs auf zehn DIN A 4 Seiten führt automatisch zum Ausschluss.

Die Bewerbungsformulare sind zu unterschreiben und danach in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag „Trägerschaft Waldkindergarten Gersthofen“ einzureichen und mit dem Angebotsaufkleber (Anlage 5) zu versehen. Die vollständige Bewerbung muss bis spätestens 06.05.2024 bei der Stadt Gersthofen, Kita- und Schulverwaltung, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen in der genannten Form in Papier und unterschrieben per Post eingegangen sein. In der Bewerbung ist insbesondere darzulegen, dass die Mindestkriterien und auch die genannten Leistungsvorgaben erfüllt werden können. Soweit sich nur ein Träger bewirbt und dieser die Anforderungen nicht optimal erfüllt, ist es möglich, das Verfahren aufzuheben.

Es gilt das Datum des Eingangs bei der Stadt Gersthofen. Die Bindefrist endet am 10.06.2024. Das Ergebnis des Trägerauswahlverfahrens wird dem Stadtrat der Stadt Gersthofen zur Entscheidung vorgelegt.

Die Bewerbungsformulare beinhalten:

  • Bewerbungsvorblatt (Anlage 1)
  • Bewerbungsformular (Anlage 2)
  • Muster der abzuschließenden Vereinbarung bzw. Betreibervertrag mit Anlagen (Anlage 3)
  • Gewichtung der Zuschlagskriterien (Anlage 4)
  • Angebotsaufkleber (Anlage 5)

Gersthofen, 08.04.2024

Michael Wörle
Erster Bürgermeister

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