Wechsel Nebenwohnsitz

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Sollten Sie innerhalb Gersthofens Ihren Nebenwohnsitz in einen anderen Nebenwohnsitz wechseln, zeigen Sie dies bitte innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen an.
Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch nur von einer Person erledigt werden, falls die Personaldokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monaten in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Zur persönlichen Vorsprache können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Wohnungsgeberbestätigung (unter Dokumente & Links)

Kosten

Hierfür fallen keine Kosten an.


Weitere Hinweise und Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das:


Kontakt & Öffnungszeiten

Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491 - 0
E-Mail: bsz@gersthofen.de

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