Veranstaltungen auf öffentlichem Grund

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Wann ist eine Veranstaltung nach der Straßenverkehrsordnung erlaubnispflichtig?
Bei jeder Veranstaltung, bei der die öffentliche Verkehrsfläche mehr als “verkehrsüblich” in Anspruch genommen wird, muss eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung eingeholt werden. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Benutzung der Straße beziehungsweise des Geh-/Radweges wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer für den Verkehr eingeschränkt wird.

Was ist mit Veranstaltungen, die auf Privatgrund stattfinden?
Für Veranstaltungen auf Privatgrund besteht grundsätzlich keine Erlaubnispflicht unter verkehrsrechtlichen Aspekten. In Einzelfällen müssen jedoch Maßnahmen zur Sicherung des Verkehrs getroffen werden. Hat eine Veranstaltung auf Privatgrund Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr – muss also zum Beispiel auf einer Straße ein Geschwindigkeitstrichter eingerichtet, ein Gefahrenzeichen aufgestellt oder eine Halteverbotsbeschilderung angeordnet werden – dann müssen Sie hierfür einen Antrag stellen.

Wo muss der Antrag eingereicht werden?
Findet die Veranstaltung auf einer Gemeindestraße, einem öffentlichen Feld- und Waldweg oder einem beschränkt öffentlichen Weg oder Eigentümerweg statt, reichen Sie bitte die Antragsunterlagen bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde der Stadt Gersthofen ein.

Findet die Veranstaltung auf einer Staatsstraße statt oder ist diese durch eine Verkehrsregelung betroffen (z. B. Umleitung über die Staatsstraße, Sperrung der Einmündung entlang einer Staatsstraße), wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Augsburg (Tel. 0821/3102-0). Die Stadt Gersthofen wird im Anhörungsverfahren des Landratsamtes entsprechend beteiligt.

Wann muss der Antrag gestellt werden?
Achten Sie bitte darauf, die Antragsunterlagen rechtzeitig bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Je nach Größe der Veranstaltung ist eine Bearbeitungszeit zwischen vier und acht Wochen erforderlich. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass eine Abstimmung und Koordinierung unter den Behörden erfolgen muss.

Erforderliche Unterlagen

• Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund (siehe Formulare)
• Lageplan mit Streckenverlauf (bei Umzügen)
• Lageplan, aus dem die Veranstaltungsfläche hervorgeht (bei ortsfesten Veranstaltungen)
• Lageplan mit Vorschlag zur Beschilderung
• Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörde von allen Ersatzansprüchen (siehe Formulare)
• Versicherungsnachweis für Veranstaltungen nach § 29 Abs. 2 StVO mit ausreichender Deckungssumme

Kontakt & Öffnungszeiten

Verkehrswesen
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98132
E-Mail: verkehrswesen@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
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