Ist die Mutter eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet oder wurde durch Gerichtsbeschluss festgestellt, dass der Ehemann nicht Vater des Kindes ist, so kann der Vater durch öffentlich beurkundete Erklärung die Vaterschaft zu diesem Kind anerkennen.
Die Mutter muss dieser Anerkennung zusätzlich in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.
Zur Abgabe der Erklärungen ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich; eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Eine gemeinsame Erklärung von Vater und Mutter erleichtert den Ablauf.
Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter können aber auch getrennt voneinander – zu unterschiedlichen Zeiten und bei unterschiedlichen Stellen – abgegeben werden.
Wichtig: Vereinbaren Sie bitte für dieses Anliegen telefonisch einen Termin unter
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunden der werdenden Eltern
Kosten
Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.
Weitere Hinweise und Informationen
Über ansonsten noch erforderliche Unterlagen informieren wir Sie im Rahmen Ihrer Vorsprache beim Standesamt.
Kontakt & Öffnungszeiten
Standesamt
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Telefon: 0821/2491-98135
E-Mail: standesamt@gersthofen.de
Dokumente & Links
Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung