Ummeldung/Umzug innerhalb Gersthofens

Startseite / Service / Service von A-Z / Ummeldung/Umzug innerhalb Gersthofens

Eine Ummeldung ist notwendig, wenn Sie innerhalb der Stadt Gersthofen umziehen.
Jeder Bürger ist verpflichtet, bei Änderung seines Wohnsitzes dies innerhalb der gesetzlichen Pflicht von zwei Wochen im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen anzuzeigen. Eine Ummeldung für die Zukunft ist nicht möglich.
Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch nur von einer Person erledigt werden, falls die Personaldokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monaten in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Diesen Service können Sie auch vorab online erledigen. Eine persönliche Vorsprache muss dennoch erfolgen. Hierfür können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

Vorzulegende Unterlagen (für jede umzumeldende Person):

  • alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Wohnungsgeberbestätigung (unter Dokumente & Links)

Kosten

Hierfür fallen keine Kosten an.


Weitere Hinweise und Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das:


Kontakt & Öffnungszeiten

Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491 - 0
E-Mail: bsz@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Ummeldung, Umzug
This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.