Statuswechsel Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz

Startseite / Service / Service von A-Z / Statuswechsel Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz

Sollten Sie einen Nebenwohnsitz innerhalb Gersthofens haben, einen Hauptwohnsitz außerhalb Gersthofens und der Nebenwohnsitz soll nun zum Hauptwohnsitz werden, müssen Sie dies innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen anzeigen. Ein Wechsel für die Zukunft ist nicht möglich.


Die Vorsprache muss persönlich oder durch eine mit Vollmacht beauftragte Person erfolgen. Bei Familien oder Ehepaaren kann dies auch nur von einer Person erledigt werden, falls die Personaldokumente der weiteren Personen vorgelegt werden.

Diesen Service können Sie auch vorab online erledigen. Eine persönliche Vorsprache muss dennoch erfolgen. Hierfür können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

Vorzulegende Unterlagen (für jede anzumeldende Person):

  • alle Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Wohnungsgeberbestätigung (unter Dokumente & Links)

Kosten

Hierfür fallen keine Kosten an.


Kontakt & Öffnungszeiten

Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491 - 0
E-Mail: bsz@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz, Nebenwohnung wird Hauptwohnung, Statuswechsel, Zweitwohnsitz wird Hauptwohnsitz, Zweitwohnung wird Hauptwohnung
This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.