Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, wenn Sie in Gersthofen gemeldet sind.
Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes beschränkt. Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich, schriftlich oder online beantragen.
Diesen Service können Sie auch online erledigen. Zur persönlichen Vorsprache können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen
Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
Kosten
Hierfür fallen keine Kosten an.
Weitere Hinweise und Informationen
Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das:
Kontakt & Öffnungszeiten
Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Telefon: 0821/2491 - 0
E-Mail: bsz@gersthofen.de
Dokumente & Links
Selbstauskunft