Reisegewerbe, Reisegewerbekarte

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Ein Reisegewerbe betreibt der Gewerbetreibende, der bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, anbietet. Dazu gehören beispielsweise Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen. Handelsvertreter sind hingegen keine Reisegewerbetreibende.
Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe meistens eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.

Die Genehmigung erfolgt durch das Landratsamt Augsburg, Anträge für die Reisegewerbekarte erhalten Sie bei uns.


Kontakt & Öffnungszeiten

Ordnungsamt - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98123
E-Mail: ordnungsamt@gersthofen.de

Dokumente & Links

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