Sperrzeit, Sperrzeitveränderung
Ordnungsamt – öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist durch Rechtsverordnung der Landesregierung (Gaststättenverordnung) eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. Die Sperrzeit ist die Zeitspanne, in der für Gäste keine Leistungen erbracht und in den Betriebsräumen keine Gäste geduldet werden.Die Sperrzeit beginnt in der Nacht…
Statuswechsel Nebenwohnsitz wird Hauptwohnsitz
Bürgerservicezentrum, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Sollten Sie einen Nebenwohnsitz innerhalb Gersthofens haben, einen Hauptwohnsitz außerhalb Gersthofens und der Nebenwohnsitz soll nun zum Hauptwohnsitz werden, müssen Sie dies innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen anzeigen. Ein Wechsel für die Zukunft…
Sterbefall
Standesamt, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Bei einem Todesfall in Gersthofen muss dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zur Beurkundung angezeigt werden. Wer muß anzeigen? Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:1. jede Person, die mit dem Verstorbenen…
Steueridentifikationsnummer
Bürgerservicezentrum, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Falls Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer nicht mehr vorliegt und Sie in Gersthofen wohnhaft sind, können Sie diese im Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen persönlich abfragen. Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer auch ganz einfach per E-Mail von uns anfordern. Wir übersenden Ihnen ein Schreiben…
Stiftung Hilfe in Not Gersthofen
Bürgerservicezentrum, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Hilfe in Not in direkter Nachbarschaft – von Bürgern für Bürger! Bereits im Jahr 1973 wurde der Hilfsfonds ins Leben gerufen, gemeinsam mit dem Margeritenball der Stadt Gersthofen. Die Stiftung „Hilfe in Not Gersthofen“ hat diesen Fonds abgelöst. Alle Verantwortlichen,…
Sühneversuch
Ordnungsamt – öffentliche Sicherheit und Ordnung, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Bei bestimmten leichten Vergehen, die die Allgemeinheit in der Regel wenig berühren (sog. Privatklagedelikte, z.B. Beleidigung, Sachbeschädigung), wird die öffentliche Klage von der Staatsanwaltschaft nur erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Wird die Verfolgung von der Staatsanwaltschaft nicht übernommen,… Seite