Sterbefall

Bei einem Todesfall in Gersthofen muss dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zur Beurkundung angezeigt werden.

Wer muß anzeigen?


Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Die Anzeige ist mündlich zu erstatten.
Wurde ein Bestatter damit beauftragt, kann dieser auf Wunsch der Hinterbliebenen die Anzeigeformalitäten erledigen. Die Anzeige eines Sterbefalles in einem Seniorenheim nimmt die Heimleitung vor.
Die Hinterbliebenen haben die notwendigen Unterlagen entweder beim Bestattungsunternehmen oder beim Standesamt vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung
  • die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand

Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standesamt Gersthofen geführt werden.


Weitere Hinweise und Informationen


Kontakt & Öffnungszeiten

Standesamt
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98135
E-Mail: standesamt@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Bestattung, Bestattungsdienst, Sterbefall
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