Namenserklärungen

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Im Standesamt können Erklärungen über Vor- und Familiennamen verschiedenster Art öffentlich beurkundet werden.
Folgende namensrechtliche Erklärungen können beim Standesamt Gersthofen abgegeben werden:

für Ehegatten/Lebenspartner:
– nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z.B. nach Eheschließung im Ausland
– nachträgliche Erklärung eines Doppelnamens durch einen Ehepartner
– Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

für Kinder:
– Einbenennung/Namenserteilung zum neuen Ehenamen der Mutter oder des Vaters
– Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung gemeinsamer Sorge durch die Eltern
– Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
– erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland

allgemein:
– Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie
Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
– Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)


Erforderliche Unterlagen

Bitte fragen Sie hierzu im Standesamt telefonisch oder per E-Mail an, da hier die Unterlagen individuell erforderlich sind.


Weitere Hinweise und Informationen


Kontakt & Öffnungszeiten

Standesamt
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98135
E-Mail: standesamt@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Namen des Kindes, Namenserklärung, Namenserklärungen
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