Melderegisterauskunft

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Wenn Sie eine Person suchen, da diese z. B. verzogen ist, können Sie über die Melderegisterauskunft die neue Adresse erfragen.
Sie erhalten die Auskunft, wenn Sie persönlich, schriftlich, per Fax oder online bei uns anfragen.

Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften:

  • Einfache Melderegisterauskunft
  • Erweiterte Melderegisterauskunft (Hier muss ein berechtigtes oder ein rechtliches Interesse vorliegen, das z. B. durch einen Forderungsmahnbescheid / Vollstreckungsbescheid etc. in Kopie nachgewiesen werden muss.)

Den Service “einfache Melderegisterauskunft” können Sie auch online erledigen. Zur persönlichen Vorsprache können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • bei erweiterten Melderegisterauskünften, Nachweis des berechtigten oder rechtlichen Interesses
  • Erklärung Werbung und Adresshandel (Formular unter Dokumente und Links, kann bei persönlicher Vorsprache vor Ort unterschrieben werden)

Kosten

  • Einfache Melderegisterauskunft 10,00 EUR
  • Erweiterte Melderegisterauskunft 12,00 EUR

Bei schriftlichen Anfragen:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Auskunftsgebühren im Voraus zu entrichten sind.
Bitte überweisen Sie die entsprechende Gebühr im Voraus auf das Konto

Sparkasse Schwaben-Bodensee 

IBAN: DE78 7315 0000 0000 1752 16                             

BIC: BYLADEM1MLM

und übersenden Sie den Überweisungsbeleg in Kopie oder legen Sie einen Verrechnungsscheck in entsprechender Höhe bei.


Weitere Hinweise und Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das:


Kontakt & Öffnungszeiten

Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491 - 0
E-Mail: bsz@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Melderegisteranfrage, Melderegisterauskunft
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