Ist eine Forderung der Stadt Gersthofen fällig, erfolgt keine Zahlungserinnerung. Stattdessen bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung.
Bitte beachten Sie, dass die Forderungen aus städtischen Gebühren- und Steuerbescheiden auch dann fristgerecht zu zahlen sein, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt haben.
Kontakt & Öffnungszeiten
Stadtkasse
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen
Telefon: 0821/2491-98122
E-Mail: stadtkasse@gersthofen.de
Dokumente & Links
Stichworte zu dieser Leistung:
Barzahlung, Mahnung, Zahlung, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsverzug, Zahlungsweg
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