Mahnwesen

Ist eine Forderung der Stadt Gersthofen fällig, erfolgt keine Zahlungserinnerung. Stattdessen bekommen Sie eine kostenpflichtige Mahnung.

Bitte beachten Sie, dass die Forderungen aus städtischen Gebühren- und Steuerbescheiden auch dann fristgerecht zu zahlen sein, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt haben.



Kontakt & Öffnungszeiten

Stadtkasse
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98122
E-Mail: stadtkasse@gersthofen.de

Dokumente & Links

Stichworte zu dieser Leistung:
Barzahlung, Mahnung, Zahlung, Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungsverzug, Zahlungsweg
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