Lärmbekämpfungsverordnung

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Die Lärmschutzverordnung der Stadt Gersthofen enthält Regelungen zu ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten, zur Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten in Privathaushalten sowie zur Haustierhaltung.

Was gilt für ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten?

Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen nur an Werktagen zwischen 08:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 14:00 und 19:00 Uhr ausgeführt werden. Davon erfasst sind alle ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten, die typischerweise (regelmäßige und gewöhnliche Arbeiten, die aufgeschoben werden können) von Haus- und Gartenbesitzern (einschließlich privater Hausmeistertätigkeiten) durchgeführt werden. Gewerblich tätige Dritte (z.B. Hausmeisterservice) beauftragt sind ausgenommen.
Ebenso Arbeiten, die nach Art und Umfang (einmalige Arbeiten, die nicht regelmäßig anfallen) typischerweise von darauf ausgerichteten Gewerbetreibenden oder von öffentlichen Aufgabenträgern (z. B. Bauhof) ausgeführt werden.

Was gilt bei Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräte?

Bei der Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten in Privathaushalten ist die Lautstärke grundsätzlich so zu regeln, dass andere nicht erheblich belästigt werden. In der Zeit zwischen 22:00 und 08:00 Uhr dürfen Dritte durch Instrumente und Geräte nicht gestört werden.

Kontakt & Öffnungszeiten

Ordnungsamt - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98123
E-Mail: ordnungsamt@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Lärm, Lärmbekämpfungsverordnung, Lärmschutz, Lärmschutzverordnung
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