Grünanalagen

Startseite / Service / Service von A-Z / Grünanalagen

Gibt es Verhaltensregeln in den Grünanlagen der Stadt Gersthofen?
Das Verhalten in den Grünanlagen der Stadt Gersthofen ist in der Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünanlagen geregelt. Die Grünanlagen sind öffentliche Einrichtungen. Das Recht diese zu nutzen steht daher jedermann zu. Die Besucher müssen sich allerdings so verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.

Was ist in Grünanlagen beispielsweise nicht erlaubt?
• das Freilaufenlassen von Hunden,
• das Verunreinigen der Flächen durch Mensch und Tier,
• das Grillen außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen,
• das Niederlassen zum Alkoholgenuss außerhalb zugelassener Freischankflächen, soweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt werden kann sowie
• das Benutzen der Spielgeräte durch Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben.

Weitere Informationen zum Verhalten in Grünanlagen:
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünanlagen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Ordnungsamt - öffentliche Sicherheit und Ordnung
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98123
E-Mail: ordnungsamt@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Grünanlagen, Lärm, Lärmschutz, Lärmschutzverordnung
This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.