Gewerbezentralregisterauskunft

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Das Gewerbezentralregister enthält Daten über Gewerbetreibende und Firmen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.
Ähnlich dem Führungszeugnis werden darin Rechtsverstöße aufgelistet, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit begangen wurden.
Jede Person/Firma erhält auf Antrag Auskunft über die sie betreffenden Eintragungen. Über Fremdpersonen kann keine Auskunft erlangt werden.


Für die Beantragung sprechen Sie bitte persönlich im Bürgerservicezentrum vor. Eine Antragstellung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich.
Hierfür können Sie gerne einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, verwenden Sie bitte den Antrag unter Dokumente & Links.


Erforderliche Unterlagen

  • Beantragung persönlich im Bürgerservicezentrum, direkt online über das Bundesamt für Justiz oder schriftlich/per E-Mail mit Antrag unter Dokumente & Links.
    Bei Minderjährigen sind auch die gesetzlichen Vertreter antragsberechtigt.
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
  • Bei einem behördlichen Gewerbezentralregisterauskunft benötigen wir Angaben über den Empfänger (Anschrift, Aktenzeichen, Verwendungszweck).

Kosten

13,00 EUR


Weitere Hinweise und Informationen

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über das:


Kontakt & Öffnungszeiten

Bürgerservicezentrum
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491 - 0
E-Mail: bsz@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Auskuft aus dem Gewerbezentralregister, Gewerbezentralregisterauskunft
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