Geburt

Das Standesamt Gersthofen beurkundet auch die Geburt eines Kindes, das im Stadtgebiet geboren wurde. Mangels eines Krankenhauses werden vor allem Hausgeburten beurkundet.

Dem Standesamt muss innerhalb einer Woche nach der Geburt diese angezeigt werden. Dies kann durch einen Elternteil oder eine Person, die bei der Geburt zugegen war beziehungsweise von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist (zum Beispiel Hebamme), erfolgen.


Erforderliche Unterlagen

Die neben der Geburtsbescheinigung der Hebamme oder des entbindenden Arztes erforderlichen Urkunden und Unterlagen erfahren Sie beim Standesamt.


Weitere Hinweise und Informationen


Kontakt & Öffnungszeiten

Standesamt
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

Telefon: 0821/2491-98135
E-Mail: standesamt@gersthofen.de

Stichworte zu dieser Leistung:
Geburt, Geburtsanzeige, Geburtsurkunde
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