Online-Belehrung nach Infektionsschutzgesetz vollständig digital

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Flexibles digitales Angebot erleichtert den Zugang für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Wer erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnimmt, benötigt eine Belehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Ab sofort bietet das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg diesen Service vollständig digital an: Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Augsburg können nun nicht nur die Erstbelehrung online absolvieren, sondern auch die erforderliche Gebühr online bezahlen. Bislang musste die Bezahlung vorab persönlich im Gesundheitsamt erfolgen. Das neue Angebot ermöglicht nun eine komplette Online-Abwicklung des Verfahrens. Nach der Online-Belehrung kann die erforderliche Bescheinigung heruntergeladen werden. Das neue Angebot ergänzt die bisherigen Präsenztermine und schafft mehr Flexibilität für Beschäftigte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

„Mit diesem Angebot machen wir einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Verwaltung. Die digitale Zahlungsmöglichkeit spart Zeit, erleichtert den Zugang und ermöglicht es den Menschen, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung unkompliziert in ihren Alltag zu integrieren. Gleichzeitig stellen wir sicher, dass die hohen Standards im Gesundheits- und Verbraucherschutz gewahrt bleiben.“

Landrat Martin Sailer

Die Online-Belehrung richtet sich an alle Personen, die erstmals gewerbsmäßig mit Lebensmitteln umgehen oder in Küchen von Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Betrieben tätig werden und dafür eine Bescheinigung nach § 43 IfSG benötigen. Für die Online-Bezahlung werden derzeit Kreditkarten sowie Zahlungskarten mit Debit-Funktion unterstützt.

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