Ab dem 1. Januar 2025 werden die Müllgebühren in Gersthofen vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWD) des Landkreises Augsburg erhoben. Die Stadt Gersthofen wird ab diesem Zeitpunkt keine Müllgebühren mehr einziehen. Eine Kündigung eines bestehenden SEPA-Mandates ist nicht nötig. Sollte ein Dauerauftrag bei einer Bank eingerichtet worden sein, muss dieser aktiv durch den Kunden beendet werden. Es ist darauf zu achten, dass hierbei keine bisher geleisteten Zahlungen widerrufen werden.
Neue SEPA-Mandate können ganz einfach online (www.awb-landkreis-augsburg.de) über das neue Bürgerportal des AWB eingegeben werden. Alternativ kann das dem Bescheid beiliegende Formblatt zum SEPA-Mandat ausgefüllt und an den AWD versendet werden.