Fördermittel für Wildtierauffangstationen

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Freistaat Bayern unterstützt gemeinnützige Vereine bei der Anschaffung von Ausrüstung und Materialien

Der Freistaat Bayern stellt im Jahr 2026 einmalig Fördermittel für die Ausrüstung und Ausstattung von Wildtierauffangstationen zur Verfügung. Vom 15. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 können gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die eine Wildtierauffangstation betreiben, Förderanträge für die Anschaffung notwendiger Geräte und Materialien stellen. Gefördert werden unter anderem Käfige, Gehegeausstattungen, Waschmaschinen oder Sterilisatoren. Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten, mindestens 500 Euro und höchstens 10.000 Euro je Verein.

Voraussetzung für eine Förderung ist insbesondere die Gemeinnützigkeit des antragstellenden Vereins sowie die Betreuung einheimischer Wildtierarten. Einrichtungen, die sich ausschließlich oder überwiegend der Aufnahme und Versorgung von Exoten oder invasiven Arten widmen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Fördermittel werden im Erstattungsverfahren ausgezahlt. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Antragseingangs und nur, solange entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen. Interessierte Vereine sollten ihre Anträge daher möglichst frühzeitig einreichen. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und die Antragsunterlagen sind auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der Regierung von Oberfranken abrufbar.

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