Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wurde zum 1. Januar 2026 der sogenannte Wassercent nun auch in Bayern eingeführt. Die erste Erhebung erfolgt im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2026. Mit dieser neuen Abgabe soll der verantwortungsvolle Umgang mit der Ressource Wasser gefördert, der Grundwasserschutz gestärkt und die Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen langfristig gesichert werden.
Hintergrund und Zielsetzung
Der Wasser Cent ist eine nutzungsabhängige Abgabe auf die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser.
Die Staatsregierung verfolgt damit drei zentrale Ziele:
• Schutz des Grundwassers — Belastete oder sinkende Grundwasserspiegel sollen durch gezielte Investitionen stabilisiert werden.
• Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen — Der Wasser Cent schafft eine verlässliche Einnahmequelle für Renaturierungen, Speicherprojekte und Hochwasserschutz.
• Stärkung des Verursacherprinzips — Wer besonders viel Wasser entnimmt, soll stärker zur Finanzierung beitragen.
Auswirkungen für Gewerbekunden, Bürgerinnen und Bürger
Das durch den Wasserversorger abzuführende Entgelt beträgt einheitlich 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser (1.000 Liter). Die Stadtwerke Gersthofen werden die Wassergebühren aufgrund der Einführung des Wasser-Cents zum 01.07.2026 nicht erhöhen. Der Wasser-Cent wird in die Kosten der Wassergewinnung eingerechnet und erst bei der Neukalkulation der Wassergebühren im Jahre 2028 werden nur noch Restkosten, die durch Kostenoptimierung nicht gedeckt werden konnten, angesetzt. Die Trinkwasserversorgung bleibt weiterhin kommunal organisiert und unterliegt strengen Preisregulierungen.
Weiteres Vorgehen
Die Einführung des Wasser Cent wird von einem Monitoring Programm begleitet, das jährlich über Einnahmen, ökologische Effekte und wirtschaftliche Auswirkungen berichtet. Die erste Evaluierung ist für Frühjahr 2028 vorgesehen.