Kommunalwahl 2026 in Bayern
Wann findet die Wahl statt?
Die Kommunalwahlen 2026 in Bayern werden am Sonntag, den 8. März 2026, durchgeführt.
Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Druckfehler: Briefwahlunterlagen werden ausgetauscht!
Im Rahmen der Vorbereitung der bevorstehenden Kommunalwahl wurde ein Druckfehler bei einem Teil der Wahlunterlagen festgestellt. Der Fehler betrifft den Hinweis auf die 30 zu vergebenden Stimmen bei der Stadtratswahl der Stadt Gersthofen. Daher müssen die Wahlunterlagen, die bis zum 18.02.2026 ausgegeben wurden, ersetzt werden.
Was ist passiert?
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Prüfung und mehrstufiger interner Abstimmungsprozesse wurde eine fehlerhafte Version des Dokuments zur Stadtratswahl an die Druckerei übertragen. Der Fehler betrifft den Hinweis auf die 30 zu vergebenden Stimmen bei der Stadtratswahl der Stadt Gersthofen. Hier wurde lediglich eine statt der möglichen 30 Stimme genannt.
Wie wurde reagiert?
Trotz des Faschingsdienstags wurden sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt, um den Schaden für Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten. Unter anderem wurde der Versand der Briefwahlunterlagen sofort gestoppt. Nichtsdestotrotz sind rund 250 Wahlunterlagen in Umlauf gekommen.
Es wurde sofort Kontakt mit der Rechtsaufsicht des Landratsamtes aufgenommen und folgende Vorgehensweise beschlossen, um eine rechtssichere Wahl in Gersthofen zu gewährleisten:
• Fehlerhafte Briefwahlunterlagen, die bis zum 18.02.2026 ausgegeben wurden, werden automatisch für ungültig erklärt.
• Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten unaufgefordert neue Briefwahlunterlagen zugesandt.
• Falls die fehlerhaften Briefwahlunterlagen noch nicht abgegeben wurden, müssen diese vernichtet werden.
Was passiert mit den bereits zurückgeschickten fehlerhaften und für ungültig erklärten Unterlagen?
Es wurden neue Wahlunterlagen versendet mit einem neuen „roten Umschlag“ (Wahlbrief) mit neuer laufender Nummer und den richtigen Unterlagen. Nur die neuen nummerierten roten Kuverts werden gezählt. Die alten roten Umschläge mit der alten laufenden Nummer und Unterlagen werden mit dem Inhalt aussortiert und vernichtet. Die betreffenden Briefwahlunterlagen wurden für ungültig erklärt und werden vor der eigentlichen Auszählung herausgefiltert. Es ist gewährleistet, dass jeder Wähler nur einmal seine Stimmen abgeben kann.
Wie schnell kommen die neuen Wahlunterlagen?
Bereits am Donnerstag (19.02.2026) sind die neuen Wahlunterlagen im Rathaus eingetroffen und wurden versendet.
Wer kommt für die Mehrkosten auf?
Der Vorfall wurde der Versicherung gemeldet.
Welche Wahlen stehen an?
In der Stadt Gersthofen werden
- die Erste Bürgermeisterin bzw. der Erste Bürgermeister sowie
- die Mitglieder des Stadtrates
gewählt.
Für den Landkreis Augsburg erfolgen die Wahlen zur
- Landrätin bzw. zum Landrat sowie
- zu den Mitgliedern des Kreistages.
Wer ist wahlberechtigt?
An den Kommunalwahlen 2026 dürfen alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger teilnehmen (Deutsche sowie Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten), die
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens zwei Monaten in Gersthofen (für Bürgermeister- und Stadtratswahl) bzw. im Landkreis Augsburg (für Landrats- und Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder dort den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Gersthofen eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 15.02.2026 eine persönliche Wahlbenachrichtigung per Post. Diese enthält unter anderem Informationen zum zuständigen Wahllokal.
Kein Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten?
Sollten Sie bis zum 15.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicezentrum der Stadt Gersthofen Telefon: 0821/2491-130.
Wie kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?
- Unkompliziert und schnell mittels QR-Code (auf Ihrer Wahlbenachrichtigung) mit dem Smartphone
- Online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Gersthofen
- Per E-Mail (Unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Wohnanschrift)
- Über die Wahlbenachrichtigung (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
- Persönliche Vorsprache
Eine persönliche Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen ist frühestens ab Montag, 16.02.2026 bis einschließlich Freitag, 06.03.2026 (15:00 Uhr) im Gersthofer Rathaus möglich. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Wahlbenachrichtigungsbrief sowie Ihr Ausweisdokument mit
Weitere umfassende Informationen zu den Kommunalwahlen 2026
Wenden Sie sich bitte bei Fragen zur
- Landrats- und Kreistagswahl an: wahlen@LRA-a.bayern.de
- Bürgermeister- und Stadtratswahl an: wahlen@gersthofen.de