Staatsstraße 2036 Wertingen – Augsburg
Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für den Ausbau zwischen Heretsried und Holzhausen im Abschnitt 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 (Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+195)
Die Stadt Gersthofen wurde mit Schreiben vom 15.10.2025 von der Regierung von Schwaben gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:
BEKANNTMACHUNG
Staatsstraße 2036 Wertingen – Augsburg;
Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff. BayVwVfG für den Ausbau zwischen Heretsried und Holzhausen im Abschnitt 260 von Station 0,160 bis Station 3,384 (Bau-km 0+000 bis Bau-km 3+195)
Erörterungstermin
- Für die fristgerecht gegen das o. g. Bauvorhaben erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen findet am
Mittwoch, den 26. November 2025, ab 9:00 Uhr
im Theater- und Sportverein Lützelburg,
Am Sportplatz 15, 86456 Lützelburg,
ein Erörterungstermin statt. Der Einlass beginnt ab 08:30 Uhr.
Parkplätze sind vor Ort vorhanden.
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Eine Einlasskontrolle findet statt.
- Die Teilnahme an dem Termin ist jedem freigestellt, dessen Belange durch das Bauvorhaben betroffen werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung von Schwaben zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten (Betroffenen) in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Wir weisen darauf hin, dass die Einwendungen im weiteren Verfahren auch dann berücksichtigt werden, wenn sie nicht im Erörterungstermin behandelt wurden.
- Aufwendungen, die durch die Teilnahme an dem Erörterungstermin entstehen, auch solche für einen Bevollmächtigten oder Vertreter, können nicht erstattet werden.
- Für die Erörterung der wirksam erhobenen Einwendungen ist eine Tagesordnung mit folgendem Ablauf vorgesehen:
- Begrüßung – Regularien
- Darstellung des Vorhabens durch das Staatliche Bauamt Augsburg
- Erörterung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Erörterung der Einwendungen privater Betroffener
- Sonstiges
Die Tagesordnung ist unverbindlich. Aus der Tagesordnung kann nicht abgeleitet werden, zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Tagesordnungspunkte Gegenstand der Erörterung werden oder zu welchem Zeitpunkt ein bestimmtes Thema erörtert wird. Sobald einer der genannten Tagesordnungspunkte oder auch ein einzelnes Thema abschließend erörtert worden ist, besteht seitens der Einwendungsführer kein Anspruch mehr auf weitere bzw. erneute diesbezügliche Erörterung.
- Die Bekanntmachung kann im Internet unter https://gersthofen.de/ und https://www.regierung.schwaben.bayern.de/ eingesehen werden.