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Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung für das Freizeitbad Gersthofen

Die Stadt Gersthofen erlässt aufgrund der Artikel 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642), folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Freizeitbad Gersthofen:

§ 1

Die Gebührensatzung für das Freizeitbad Gersthofen vom 24.04.2024 wird wie folgt geändert:

1. § 4 Abs. 3 wird hinzugefügt:

  • Ferienpass
GebührentypPreis brutto
Ferienpass Sommerferien25,00 €
Kartenpfand Ferienpass Sommerferien  5,00 €

Der Ferienpass Sommerferien gilt ausschließlich für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Der Ferienpass berechtigt während der festgelegten Sommerferien im jeweiligen Gültigkeitszeitraum zum Eintritt in das Freibad Gersthofen.

Die Beantragung erfolgt über die Bäderverwaltung. Voraussetzung für die Ausstellung des Ferienpasses ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments.

Der Ferienpass wird personalisiert ausgegeben und ist nicht übertragbar.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.08.2026 in Kraft.

Gersthofen, 25.06.2026

STADT GERSTHOFEN

Susanne Olita

Erste Bürgermeisterin

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