Haushaltssatzung der Stadt Gersthofen, Landkreis Augsburg für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Gersthofen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 101.220.000 € |
| und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 46.558.600 € |
ab.
§ 2
1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 15.341.000 €.
2. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes wird festgesetzt auf 4.200.000 Euro.
§ 3
1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird festgesetzt auf 0 €.
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebes wird festgesetzt auf 0 €.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | 650 v.H. |
| b) für die Grundstücke (B) | 275 v.H. |
| 2. Gewerbesteuer | 360 v.H. |
§ 5
1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 11.000.000 EURO festgesetzt.
2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes wird auf 3.000.000 EURO festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft.
Gersthofen, den 20.04.2026
Michael Wörle
Erster Bürgermeister
II.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde, die nach Art. 71 Abs. 2 erforderliche Genehmigung mit Schreiben vom 09.04.2026 erteilt.
III.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan samt Anlagen liegen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung gemäß Ar. 65 Abs.3, 26 Abs.2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern im Rathaus der Stadt Gersthofen, Rathausplatz 1, Zimmer 217 (2. Stock) – Finanzverwaltung -, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme bereit.