Amtliche Bekanntmachung

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Ehrenamtspreis „Förderung Jugendlicher in außerschulischem Engagement“

Gemäß der Richtlinie zur Förderung Jugendlicher (21 Jahre) in außerschulischem ehrenamtlichen Engagement in Gersthofen können Einzelpersonen, welche das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich in vorbildlicher Weise im Sozial-, Jugend- oder Gesundheitsbereich mit mindestens 50 Stunden (UE) / Jahr ehrenamtlich engagieren, gewürdigt werden.

Die Details finden Sie auf www.gersthofen.de/service/satzungen-ortsrecht/kulturamt im Dokument

Richtlinien für die Vergabe des Ehrenamtspreises „Förderung Jugendlicher in außerschulischem Engagement“.

Vorschläge können von Einzelpersonen, Vereinen oder Organisationen mit einem formlosen Schreiben bis 30.09.2026 eingereicht werden.

Das Schreiben ist an die Stadt Gersthofen, Amtsleitung, Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen mit dem Stichwort „Engagementförderung Jugendlicher“ zu adressieren und auf postalischem Wege oder per Mail an bgm@gersthofen.de einzureichen.

Gersthofen, den 08.07.2026
STADT GERSTHOFEN

Susanne Olita
Erste Bürgermeisterin

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