Bodenrichtwerte Stand 01.01.2026
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 20.03.2026 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2026 ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwerte liegen nun gem. § 12 Abs. 2 (BayGaV) in der Zeit von
Montag, den 06.07.2026 bis Mittwoch, den 05.08.2026
einen Monat lang im Rathaus der Stadt Gersthofen,
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen, Bürgerservicezentrum
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel.-Nrn. 0821/3102-2231, -2233 oder -2643, E-Mail: Gutachterausschuss@LRA-a.bayern.de) schriftlich gegen Gebühr Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3, Satz 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).
Die Bodenrichtwerte des Landkreises Augsburg zum Stichtag 01.01.2026 können ab Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Augsburg als Bodenrichtwert-Viewing online im Bayernatlas www.bodenrichtwerte.bayern.de kostenlos von jedermann eingesehen werden.
Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren, fotografieren bzw. schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf die Homepage zu veröffentlichen.
STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, den 30.06.2026
Susanne Olita
Erste Bürgermeisterin