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Bodenrichtwerte Stand 01.01.2024

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Augsburg hat am 26.04.2024 die Bodenrichtwerte zum Stand 01.01.2024 ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwerte liegen nun gem. § 12 Abs. 2 (BayGaV) in der Zeit von

Montag, den 01.07.2024 bis 31.07.2024

einen Monat lang im Rathaus der Stadt Gersthofen,
Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen, Bürgerservicezentrum
während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb dieser Zeit jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Zimmer Nr. D 2.20, D 2.22, D 2.24 und D 2.26 im 2. Stock des Landratsamtes Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg, Tel.-Nrn. 0821/3102-2231, -2233, -2558 bzw. -2643) schriftlich gegen Gebühr (aktuell 25,00 €/Einzelauskunft) Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen kann (§ 196 Abs. 3, S. 2 BauGB, § 12 Abs. 2 BayGaV).

Anderen Stellen ist es nicht erlaubt, Seiten aus der Bodenrichtwertliste zu kopieren, fotografieren bzw. schriftliche Auskunft zu erteilen oder die Bodenrichtwerte auf die Homepage zu veröffentlichen.

Die neue Bodenrichtwertliste kann nur in der Geschäftsstelle des Landratsamtes Augsburg im 2. OG von jedermann zu den allgemeinen Öffnungszeiten kostenlos eingesehen werden.

STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, den 18.06.2024

Michael Wörle
Erster Bürgermeister

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