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Berichtigung Feststellungsbescheid: Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Öffentliche Bekanntgabe des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement München

Schutzbereichbehörde
Dachauer Straße 128
80637 München

I.
Feststellungsbescheid
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
-Berichtigung-


Mit Anordnung vom 24.09.1974 – U I 7 – Anordnungs-Nr.: VI/Gab wurde ein Gebiet in der Stadt Augsburg, den Gemeinden Gablingen, Gersthofen und Langweid a. Lech, Landkreis Augsburg, Freistaat Bayern zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Gablingen erklärt, der zuletzt mit Feststellungsbescheid vom 12.05.2025 aufrechterhalten wurde.

Mit vorliegendem Bescheid wird der Feststellungsbescheid vom 12.05.2025, öffentlich bekanntgegeben am 11.06.2025 im Amtsblatt Nr. 23 und 24 des Landkreises Augsburg, am 04.07.2025 als gemeinsame Bekanntmachung im Gemeindeanzeiger Nr. 27 der Gemeinden Gablingen und Langweid sowie der Bekanntmachung vom 14.08.2025 in der Augsburger Allgemeinen Zeitung durch die Stadt Gersthofen gemäß § 42 S. 1 VwVfG berichtigt.

Ziffer II. des bekanntgegebenen Feststellungsbescheids vom 12.05.2025 lautet wie folgt:

„II.
Verfügung
Maßnahmen der Schutzbereichbehörde


Die Vollzugsmaßnahmen, die gemeinsam mit der Anordnung WV III 7 – Anordnungs-Nr.: VI/Gab des Bundesministers der Verteidigung vom 18.05.2005, am 14.07.2005 öffentlich bekannt gegeben worden sind, behalten ihre Gültigkeit.

Unter Ziffer III. D. der Vollzugsmaßnahmen wird zusätzlich folgendes festgelegt:

Das Betreiben elektrischer Funken-/Lichtbogenerzeuger (elektrische Schweißgeräte) ist in Zone II genehmigungsfrei, sofern die Schweißarbeiten mit EMV (elektromagnetische Verträglichkeit)-zertifizierten funkentstörten Schweißgeräten, die die Grenzwerte für die zulässige Funkstörstrahlung von Geräten entsprechend der europäischen Norm (EN) 55011 nicht überschreiten, durchgeführt werden. Dementsprechend darf ein Grenzwert von 30 dBμV/m in 10 m Entfernung von der Schweißanlage aus gemessen bei 10 kHz Messbandbreite im Kurzwellen-Spektrum von 2 MHz bis 30 MHz nicht überschritten werden.“

Im Übrigen bleibt der am 11.06.2025 im Amtsblatt Nr. 23 und 24 des Landkreises Augsburg, am 04.07.2025 als gemeinsame Bekanntmachung im Gemeindeanzeiger Nr. 27 der Gemeinden Gablingen und Langweid sowie der Bekanntmachung vom 14.08.2025 in der Augsburger Allgemeinen Zeitung durch die Stadt Gersthofen bekannt gegebene Feststellungsbescheid vom 12.05.2025 unverändert.

II.
Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Berichtigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement München

– Schutzbereichbehörde –
Dachauer Straße 128
80637 München

erhoben werden.

III.
Hinweis

Die Begründung für die Berichtigung der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement München
– Schutzbereichbehörde –
Dachauer Straße 128
80637 München

eingesehen werden.

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