Baulücken Kataster
Die Stadt Gersthofen bietet zahlreiche Möglichkeiten zum Wohnen, Arbeiten und für Freizeitaktivitäten. Um die Stadt weiterhin attraktiv zu gestalten, besteht das Interesse der Stadt Gersthofen, dass freie Grundstücke in bereits erschlossenen Gebieten bebaut werden. Dadurch können die vorhandenen technischen Anschlüsse wie Kanal, Strom und Gas besser genutzt werden.
Es wurde eine Datenbank erstellt, die alle freien Baugrundstücke in Gersthofen erfasst – das sogenannte Baulandkataster. Diese Datenbank unterstützt dabei, die Entwicklung der Stadt Gersthofen zu planen und zu fördern. In erster Linie dient diese dazu, Kenntnis über Baulandpotentiale in der Kommune zu erhalten.
Ab Mitte Juli wird diese Datenbank online auf dem Geoportal der Stadt Gersthofen verfügbar sein. Dort können Informationen zu den freien Grundstücken gefunden werden, wie die Lage, die Größe und ob das Grundstück privat oder öffentlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei dieser Darstellung nicht bekannt ist, ob die Eigentümer ihr Grundstück verkaufen oder bebauen möchten.
Information für Grundstückseigentümer:innen – Widerspruchsrecht
Grundstückseigentümer:innen haben jederzeit das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn sie nicht möchten, dass ihr Grundstück auf der Website angezeigt wird. Die rechtliche Grundlage für die Veröffentlichung des Baulückenkatasters ist §200 Absatz 3 BauGB. Ein Widerspruch betrifft nur die Anzeige des Grundstücks im Geoportal und hat keinen Einfluss auf die Planungssituation des Grundstücks. Der Widerspruch ist schriftlich oder per Mail an stadtplanung@gersthofen.de einzulegen.
Wenn Grundstückseigentümer:innen ihr Grundstück bebauen möchten, können sie dies über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag tun. Bei Interesse an einer Bauberatung können sie sich an die Bauverwaltung der Stadt Gersthofen (bauverwaltung@gersthofen.de) wenden.
Darüber hinaus möchte die Stadt mit den Eigentümer:innen in Kontakt treten, um zu erfahren, ob Beratungsbedarf hinsichtlich der Nutzung des Grundstücks besteht oder ob eine Veräußerung oder Bebauung geplant ist. Dafür werden die Eigentümer:innen separat kontaktiert.
STADT GERSTHOFEN
Gersthofen,
Michael Wörle
Erster Bürgermeister