Amtliche Bekanntmachung

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BAULEITPLANUNG DER STADT GERSTHOFEN; Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 32a „Südlich der Adelbertstraße“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat am 02.04.2025 beschlossen, für das Gebiet östlich der Augsburger Straße, westlich der Römerstraße und südlich der Adelbertstraße, den Bebauungsplan Nr. 32a „Südlich der Adelbertstraße“ aufzustellen und somit den Bebauungsplan

Nr. 32, welcher 1971 in Kraft trat und in der Folgezeit in Teilbereichen durch seine 1. Änderung (1974), 3. Änderung (1997) überlagert und erweitert wurde neu aufzustellen. Zudem wurde dieser erweiterte Geltungsbereich teilweise durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 51 für das „Wohnquartier Römerstraße“ (2018) überlagert.

Planungsziel ist die Ausweisung einer Mischgebietsfläche nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und von öffentlichen Verkehrsflächen, die insbesondere die Schaffung eines durchgehenden Fuß- und Radweges auf der Westseite der Römerstraße vorsehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem beiliegenden Lageplan. Es handelt sich um das Gebiet östlich der Augsburger Straße, westlich der Römerstraße und südlich der Adelbertstraße in Gersthofen.

Auf den Lageplan mit den Grenzen des Geltungsbereiches für den Bebauungsplan wird Bezug genommen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Anlage

Lageplan für den Bebauungsplan Nr. 32a

Gersthofen, den 28.04.2025 STADT GERSTHOFEN


  Michael Wörle Erster Bürgermeister  
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