Bauleitplanung der Stadt Gersthofen
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I 19 “Südlich der Hirblinger Straße”
- Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I 19 „Südlich der Hirblinger Straße“ im Regelverfahren beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst lediglich die Neuordnung der ursprünglich festgesetzten externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen, die Zurücknahme des südlichen Geltungsbereiches und die Einführung zweier zusätzlicher Baugrenzen um bereits errichtete technische Gebäude im südlichen Bereich des Geltungsbereiches; die Grundzüge der Planung werden demnach nicht berührt. Aufgrund dessen, hat sich die Stadt Gersthofen im Nachgang zum Aufstellungsbeschluss entschieden, ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Gemäß BauGB wird auf die Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, den Umweltbericht nach § 2 a, die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 4, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 abgesehen. § 4 c ist nicht anzuwenden. Ferner wird auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Die Bebauungsplanänderung umfasst den Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. I 19 „Südlich der Hirblinger Straße“ auf einer Fläche von ca. 35 ha (s. Lageplan). Das Plangebiet befindet sich im Gewerbegebiet West der Gemeinde Gersthofen, nördlich der Autobahn A 8. Im Osten grenzt das Plangebiet an das bestehende Gewerbegebiet „Südlich der Bahnhofstraße, zwischen Bahnlinie und der B 2“. Nördlich und westlich befinden sich landwirtschaftliche Nutzflächen.
Ziel des Bebauungsplans war und ist es, für einen Teilbereich des Gewerbegebietes „Gersthofen-West“, die planungsrechtlichen Grundlagen für Gewerbe- und Industrieflächen zu schaffen. Die geplanten Flächen sollen vorrangig der Bedarfsdeckung mittelständischer Gewerbe- und Industriebetriebe dienen, um der hohen Nachfrage nach Bauland für Gewerbe und Industrie Rechnung zu tragen. Zusätzlich wurde die verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes durch Anschluss an die Staatsstraße 2036 (Hirblinger Straße) sowie den Ausbau der Bahnunterführung zur Daimlerstraße bauplanungsrechtlich geregelt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB amtlich bekannt gemacht.