Amtliche Bekanntmachung

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Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. R5 „südlich der Wolfgangstraße und der Rettenberger Straße im Stadtteil Rettenbergen“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Bauleitplanung der Stadt Gersthofen:

  • Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. R5 „südlich der Wolfgangstraße und der Rettenberger Straße im Stadtteil Rettenbergen“ gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 17.07.2024 beschlossen, südlich der Wolfgangstraße und der Rettenberger Straße im Stadtteil Rettenbergen, Stadt Gersthofen, Landkreis Augsburg den Bebauungsplan Nr. R 5 „südlich der Wolfgangstraße und der Rettenberger Straße im Stadtteil Rettenbergen“ aufzustellen.

Der beiliegende Lageplan, der die Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes aufzeigt, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Planungsziel ist die weitere bauliche Entwicklung auf den Grundstücksflächen südlich der Wolfgangstraße und der Rettenberger Straße, im Stadtteil Rettenbergen, über einen einfachen Bebauungsplan nach § 30 Abs. 3 BauGB, planungsrechtlich zu steuern.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „südlich der Wolfgangstraße und der Rettenberger Straße Nr. R 5 in Rettenbergen“ erfolgt im sogenannten Regelverfahren gem. § 2 Abs. 1 BauGB mit zweistufigem Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB § 4 Abs. 1 BauGB / erneute Beteiligung § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) mit Umweltbericht.

  • Der Planungsausschuss der Stadt Gersthofen hat in seiner Sitzung vom 04.12.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. R 5 „südlich der Wolfgangstraße und der Rettenberger Straße“, in der Fassung vom 30.10.2024 gebilligt und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf zeitnah gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) für die Dauer eines Monats auszulegen und gleichzeitig die Behörden, Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Diese Beschlüsse werden hiermit bekannt gemacht.

Nachdem die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Entwicklung dieses Gebiets in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen dargelegt werden können, will die Stadt Gersthofen, als Planungsträger, die Öffentlichkeit von diesem Planungsvorhaben frühzeitig unterrichten. Der Öffentlichkeit wird auch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben (Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB).

Diese frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit wird durch öffentliche Auslegung des Planungskonzeptes, mit Begründung – bestehend aus den textlichen und zeichnerischen Grundlagen – durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom

Freitag, 20. Dezember 2024 bis einschließlich Freitag, 31. Januar 2025

Foyer Erdgeschoss des Rathauses Gersthofen, der Eingang erfolgt über das Bürgerservicezentrum

Rathausplatz 1, 86368 Gersthofen

während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Montag: 13:30 Uhr – 16:30 Uhr

Donnerstag: 13:30 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag geschlossen

bzw. nach Vereinbarung

statt.

Während dieser Zeit besteht für die Öffentlichkeit auch die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung dieser Planung.

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Auch das Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter https://gersthofen.de/stadt/bekanntmachungen/

veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt “Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren”, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Anlagen:

  • Auszug aus dem Lageplan mit Grenzen des Geltungsbereichs
Gersthofen, den 12.12.2024 STADT GERSTHOFEN

Michael Wörle Erster Bürgermeister  
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