Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung
Die Stadt Gersthofen erlässt eine Änderungssatzung zur Feuerwehrsatzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gersthofen. Sie tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.
Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gersthofen
vom 08.11.2023
Die Stadt Gersthofen erlässt aufgrund von Art. 23 Satz 1 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) folgende Änderungssatzung:
§ 1
Der § 2 – Freiwillige Leistungen – der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Gersthofen vom 01.04.2022 wird wie folgt geändert:
- § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 werden ersatzlos gestrichen.
- § 2 Abs. 3 Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
STADT GERSTHOFEN
Gersthofen, 21.12.2023
Michael Wörle
Erster Bürgermeister