Gersthofer Förderprogramm PV-Anlagen und Batteriespeicher
Ab dem 1.6.24 fördert die Stadt Gersthofen mit einem neuen Programm PV-Anlagen und Batteriespeicher mit bis zu 2.500 € pro Antragsteller:in und Gebäude. Unter dem Motto „Wir setzen noch eins drauf!“ beteiligt sich die Stadt mit bis zu 10% an den Kosten der PV-Anlagen und Batteriespeicher. Mit dem neuen Förderprogramm führt die Stadt die sehr erfolgreiche Solarförderung von 2023 weiter, indem jetzt nicht mehr nur Mini-PV-Anlagen gefördert werden. Für das Jahr 2024 sind Fördermittel in Höhe von 90.000 € reserviert.
Wir waren wirklich begeistert, wie gut das Mini-PV-Förderprogramm angenommen wurde. In der Region waren wir damals die Ersten und die vielen Anträge zeigen, wie wichtig den Gersthoferinnen und Gersthofern die eigene Energiewende ist. Das wollen wir fördern und ich freue mich, dass wir jetzt alle privaten PV-Anlagen, Erweiterungen und sogar Batteriespeicher unterstützen können.
Michael Wörle, Erste Bürgermeister der Stadt Gersthofen
Förderbedingungen PV + Batteriespeicher
- Gefördert werden kann die Neuerrichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung und Speicherung erneuerbarer Energien in der Stadt Gersthofen.
- Die Photovoltaik Anlagen sind auf/an Gebäuden in Gersthofen zu installieren. Der Standort der Batteriespeicher muss ebenso in Gersthofen sein.
- Eine Förderung von geleasten oder gebraucht erworbenen PV-Anlagen und Batteriespeichern ist ausgeschlossen.
- Die Anlagen müssen mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein.
Förderablauf
Formulare und Links
Der Antrag kann direkt über das Online-Formular oder in Papierform gestellt werden. Das Formular in Papierform ist im Bürgerservicezentrum am Rathausplatz in Gersthofen zu den Öffnungszeiten erhältlich.
Förderprogramm Balkonkraftwerke
Das sehr erfolgreiche Mini-PV-Förderprogramm der Stadt Gersthofen wird auch im Jahr 2024 fortgeführt. Im Jahr 2023 sind insgesamt 173 Anträge bewilligt worden.
Ab dem 01.01.2024 ändern sich die Förderkonditionen der Stadt Gersthofen. Anträge, die im neuen Jahr abgegeben werden, werden weiterhin mit maximal 200€ gefördert, jedoch begrenzt auf 25% der Investitionskosten.
Das System ist einfach: Sie suchen eine Mini-PV-Anlage aus und installieren die Anlage und laden danach die Unterlagen herunter, füllen den Förderantrag aus und reichen diesen mit den erforderlichen Nachweisen bei der Stadt Gersthofen ein (postalisch oder an knm@gersthofen.de)
„Wir freuen uns sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger die Förderung so begeistert angenommen haben. Somit wird mit, wenn auch kleinen, aber dafür vielen Schritten in die richtige Richtung die Energiewende auch hier in Gersthofen aktiv vorangetrieben. Aufgrund gesunkener Anschaffungskosten, haben wir die Förderung jetzt für 2024 angepasst. Es kann dadurch aber trotzdem berücksichtigt werden, dass bei einer Anlage ein aufwändigeres und somit teureres Montagesystem benötigt wird“.
Ulrike Seibert, Fachgebiet Klimaschutz und Nachhaltigkeit der Stadt Gersthofen
Förderbedingungen Mini-PV
- Die Adresse des Installationsortes muss in Gersthofen liegen.
- Wenn bereits eine PV-Anlage mit Eigenstromverwendung existiert, ist der Anschluss nicht erlaubt.
- Prototypen, Eigenbau und gebrauchte Steckersolargeräte sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Alle Anlagen, die nach 1.7.22 angeschafft wurden, werden gefördert