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Gewerbesteuer

Gewerbesteuer wird für jeden Gewerbebetrieb im Inland erhoben. Hiervon gibt es Ausnahmen, z.B.

  • land- und forstwirtschaftliche Betriebe,
  • Freiberufler und sonstige Selbständige,
  • Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die weniger als 24.500,- € Gewinn erwirtschaften.

Die Gewerbesteuer ist eine der Haupteinnahmequellen der Kommunen. Über den Gewerbesteuerausgleich helfen einkommensstärkere Gemeinden den einkommensschwächeren.

In der Stadt Gersthofen lagen die Gewerbesteuereinnahmen 2020 bei über 23 Mio. Euro.

Die Erhebung der Gewerbesteuer ist ein zweistufiger Prozess:

  1. Der Messbetrag wird durch das Finanzamt auf Grundlage des Gewerbeertrags ermittelt.
  2. Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus Messbetrag x Hebesatz.

Der Hebesatz wird von der Kommune festgelegt und muss mindestens 200 % betragen.

Der Hebesatz in Gersthofen beträgt 360%.


Grundsteuer

Die Grundsteuer teilt sich auf in

  • Grundsteuer A für land-und forstwirtschaftliche Grundstücke und
  • Grundsteuer B für sonstige bebaute Grundstücke.

Eine Grundsteuer C für unbebaute, baureife Grundstücke wurde in Bayern diskutiert, aber nicht eingeführt.

Bis zum 31.12.2024 wurde die Grundsteuer aufgrund der 1964 ermittelten Einheitswerte festgelegt (in den neuen Bundesländern stammen die Einheitswerte sogar aus dem Jahr 1935).

2022 wurde deutschlandweit eine Neuerhebung der Äquivalenzbeträge (bisher Einheitswerte) durchgeführt.


Hundesteuer

Die Stadt Gersthofen erhebt Hundesteuer auf jeden Hund, der

  • älter als 4 Monate ist,
  • länger als 3 Monate in der Stadt Gersthofen gehalten wird.

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