Werbeanlagen

Startseite / Service / Service von A-Z / Werbeanlagen

Werbeanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne der Bayer. Bauordnung (Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und bedürfen unter Umständen einer Baugenehmigung.

Die Frage der Zulässigkeit ergibt sich aus den Festsetzungen von Bebauungsplänen bzw. der Werbeanlagensatzung.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.