Vaterschaftsanerkennung

Startseite / Service / Service von A-Z / Vaterschaft

Ist die Mutter eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet oder wurde durch Gerichtsbeschluss festgestellt, dass der Ehemann nicht Vater des Kindes ist, so kann der Vater durch öffentlich beurkundete Erklärung die Vaterschaft zu diesem Kind anerkennen.
Die Mutter muss dieser Anerkennung zusätzlich in öffentlich beurkundeter Form zustimmen.

Zur Abgabe der Erklärungen ist immer eine persönliche Vorsprache erforderlich; eine Bevollmächtigung ist nicht möglich. Eine gemeinsame Erklärung von Vater und Mutter erleichtert den Ablauf.
Die Anerkennungserklärung des Vaters und die Zustimmungserklärung der Mutter können aber auch getrennt voneinander – zu unterschiedlichen Zeiten und bei unterschiedlichen Stellen – abgegeben werden.

Wichtig: Vereinbaren Sie bitte für dieses Anliegen telefonisch einen Termin unter


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunden der werdenden Eltern

Kosten

Die Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei.


Weitere Hinweise und Informationen

Über ansonsten noch erforderliche Unterlagen informieren wir Sie im Rahmen Ihrer Vorsprache beim Standesamt.


This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.