Urkunden – Personenstandsurkunden

Für jeden Personenstandsfall (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), der sich in Gersthofen ereignet hat und beurkundet wurde, können Urkunden ausgestellt werden.

Personenstandsurkunden können erhalten:
• Die Person, auf die sich der Eintrag bezieht.
• Jeder Verwandte in gerader Linie zu der Person, auf die sich der Eintrag bezieht (also z.B. Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder usw.).
• Geschwister der Person, auf die sich der Eintrag bezieht, für Urkunde aus dem Geburten- bzw. Sterberegister bei Vorliegen eines berechtigten Interesses.
• Jedermann bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses. In einigen Einzelfällen kann die Urkundenerteilung jedoch aufgrund anderer Rechtsvorschriften eingeschränkt sein.


Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv.

Als berechtigte Person können Sie beim Standesamt Gersthofen eine Personenstandsurkunde auf folgenden Wegen beantragen:

  • Sie erscheinen persönlich während der Öffnungszeiten, weisen sich durch ein Ausweisdokument aus und bezahlen die Gebühr.
  • Telefonisch unter 0821/2491-98135
  • Online

Erforderliche Unterlagen

Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)


Kosten

  • Gebühr für eine Urkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Urkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Weitere Hinweise und Informationen

Für Auskünfte über Geburten, die länger als 110 Jahre, Eheschließungen, die länger als 80 Jahre und Sterbefälle, die länger als 30 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich bitte an unser Stadtarchiv.


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