Friedhof

Der Friedhof, als Ort der letzten Ruhe, bietet eine würdevolle Atmosphäre, um Abschied zu nehmen und für Besuche.

Grabarten – Sie können aus einer Reihe von Grabarten wählen:

Reihengrabstätte für Erdbestattungen
(In Reihengräbern kann jeweils nur ein Sarg bestattet werden. Nach Ablauf der Ruhezeit ist eine Verlängerung ausgeschlossen.)

Wahlgrabstätten

  • Familiengrab für Sarg und Urnenbestattung
  • Urnengrab
  • Urnennische
  • Urnenstele
  • Gemeinschaftsgrabstätte, die von der Stadt Gersthofen gepflegt wird
  • Urnengemeinschaftsanlage
  • Urnenanlage, die von der Stadt Gersthofen gepflegt wird.

Unsere Wahlgräber stehen für Sarg- und Urnenbestattungen zur Verfügung. An ihnen wird ein so genanntes Nutzungsrecht erworben. Der Nutzungsberechtigte hat die Möglichkeit, die Grabstätte für die Dauer der Ruhefrist zu erwerben. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind Verlängerungen möglich.

Die Stadt Gersthofen unterhält insgesamt 3 Friedhöfe

Friedhof Gersthofen, Donauwörther Straße

Friedhof Hirblingen, Pfarrer-Reinauer-Weg

Friedhof Batzenhofen, Sebastianstraße



Bei einem Todesfall in Gersthofen muss dieser spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag zur Beurkundung angezeigt werden.

Wer muß anzeigen?


Zur Anzeige eines Sterbefalles in einer Wohnung ist in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
3. jede andere Person, die beim Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Die Anzeige ist mündlich zu erstatten.
Wurde ein Bestatter damit beauftragt, kann dieser auf Wunsch der Hinterbliebenen die Anzeigeformalitäten erledigen. Die Anzeige eines Sterbefalles in einem Seniorenheim nimmt die Heimleitung vor.
Die Hinterbliebenen haben die notwendigen Unterlagen entweder beim Bestattungsunternehmen oder beim Standesamt vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
  • die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung
  • die Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand

Die Vorlage dieser Urkunden ist nicht erforderlich, wenn die entsprechenden Personenstandsregister beim Standesamt Gersthofen geführt werden.


Weitere Hinweise und Informationen


Der Bestattungsdienst ist Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen für Sie erreichbar.
Er übernimmt auf Wunsch die komplette Abwicklung eines Sterbefalls:

• Individuelle Beratung in einem persönlichen Gespräch.
• Überführungen vom Sterbeort in alle Friedhöfe im In- und Ausland.
• Wir helfen sachkundig beim Verfassen von Traueranzeigen und Drucksachen.
• Übernahme der Bestellung des Blumenschmucks
• Vollständige Abwicklung der Beurkundung.



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