Obdachlosigkeit

Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (zum Beispiel aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

Wenn die Wohnung bereits verloren ist, also bei akuter Obdachlosigkeit, besteht die Möglichkeit einer Obdachloseneinweisung in eine Notunterkunft. Die Einweisung in eine Notunterkunft ist grundsätzlich befristet.

Bitte melden Sie sich bei uns.

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